Sicherheitstechnik
in allen Fragen der Arbeitssicherheit, einschließlich der Unfallverhütung
- bei der Planung von Arbeitsstätten
- bei der Beschaffung von Arbeitsmittel
- bei der Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und bei Einführung von Arbeitsstoffen
- bei der Erprobung und Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen
- in arbeitsphysiologischen, arbeitshygienischen und ergonomischen Fragen, insbesondere der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes
- bei der Organisation des Brandschutzes
- bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren
- bei der Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
- bei der Organisation der Unterweisung und bei der Erstellung von Betriebsanweisungen
- bei Verwaltungsverfahren im Sinne des ASchG